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Angaben gem. § 5 TMG
Betreiber und Kontakt:
G-CO Automotive Folientechnik GmbH
Münchenerstr. 41
85123 Karlskron/Brautlach
Telefonnummer: 084509295292
E-Mail-Adresse: info@g-co.de
Vertretung:
G-CO Automotive Folientechnik GmbH wird vertreten durch Olkan Simgar
Register und Registernummer: Ingolstadt HRB6592
Umsatzsteuer-ID:
de286977677
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Ihre Betroffenenrechte
Das Einzelunternehmen G-CO AUTOMOTIVE FOLIENTECHNIK GmbH, Münchener Str. 41, 85123 Karlskron (im Folgenden „G-CO“ genannt) bietet seinen Kunden ein weitreichendes Angebot an Werbetechnik insbesondere Folienlösungen wie Beschriftung, Fahrzeugfolierung & -gestaltung, Autoglasfolien, Lackschutzfolien, Gebäudeglasfolien, Architekturfolien, Digitaldruck, Werbetechnik sowie Montageservice. Daneben bietet G-CO seinen Kunden durch die eigene Grafik-Design-Abteilung Full-Service in sämtlichen Design-Projekten.
1. Geltungsbereich
1.1 Für Verträge von G-CO mit dessen Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden finden in diesem Zusammenhang keine Anwendung, unabhängig davon, ob G-CO diesen ausdrücklich widerspricht.
1.3 Die AGB gelten auch für Verträge, die mit Kunden aus anderen Staaten als Deutschland geschlossen werden.
2. Vertragsschluss / Leistungsumfang
2.1 Angebote in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Nach erfolgter Anfrage erhält der Kunde von G-CO ein Angebot. Dieses ist ebenso freibleibend und gilt für einen Zeitraum von 4 Wochen.
2.2 Mit Annahme des Angebotes gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages ab. Der Auftrag kommt sodann mit Übersendung einer Auftragsbestätigung durch G-CO zustande.
2.3 Die jeweils von G-CO zu erbringenden Leistungen werden im Rahmen des jeweiligen Angebotes bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung konkretisiert dargestellt.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Für die eigentliche Leistungserbringung ist die Erstellung einer Druckvorlage/Layouts erforderlich. Sofern dieses nicht vom Kunden selbst geliefert wird, wird diese in Absprache mit dem Kunden von G-CO entworfen, wobei G-CO – unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kunden – in der Gestaltung frei ist. Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen und auch (teil-) abgerechnet.
3.2 Sofern für die Leistungserbringung durch G-CO Genehmigungen, Freigaben, Weisungen, Unterlagen und/oder weitere Informationen benötigt werden, sind diese so rechtzeitig zu erteilen bzw. zu liefern, dass G-CO seine Leistung ohne Mehrkosten oder Qualitätseinbußen reibungslos und termingerecht durchführen kann.
3.3 Sofern G-CO durch die nicht rechtzeitige Genehmigungserteilung oder Freigabe Mehrkosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen.
3.4 Der Kunde stellt sicher und versichert hiermit, dass von ihm übergebendes Material zur Realisierung des Auftrages frei von Rechten Dritter ist bzw. etwaige erforderliche Einwilligungen Dritter vorliegen. Der Kunde stellt G-CO insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
3.5. Es wird darauf hingewiesen, dass der Untergrund, auf dem die Folie etc. angebracht werden soll, für eine solche Montage geeignet sein muss. Der Kunde hat G-CO daher sämtliche Informationen über den zu beklebenden Untergrund anzugeben, insbesondere den Zeitraum zwischen (Neu oder Nach-) Lackierung und Montage der Folien. Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zum Untergrund.
4. Auftragsvergabe an Dritte
4.1 G-CO ist berechtigt, zur Erfüllung der Pflichten des jeweiligen Auftrages Dritte zu beauftragen. Eine Zustimmung des Kunden hierzu ist nicht erforderlich. Hinsichtlich der Verschwiegenheit gilt § 12.
4.2 Abweichend von 4.1 bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Kunden, wenn Aufträge an Dritte im Namen und auf Rechnung des Kunden vergeben werden.
5. Preise / Zahlungsfrist
5.1 Je nach individueller Vereinbarung im Vertrag ist die vereinbarte Vergütung entweder nach Beendigung des Auftrages jeweils nach entsprechender Rechnungsstellung durch G-CO zur Zahlung fällig. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist G-CO berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen.
5.2 Sofern kein konkreter Zahlungstermin benannt wurde, haben die Zahlungen des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen (ges. Zahlungsfrist).
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6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von G-CO.
7. Abnahme
Bei Erhalt der Ware (Abholung, Lieferung, Montage o.ä.) hat der Kunde das gelieferte Produkt auf eventuell bestehende Mängel zu überprüfen. Mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein nimmt der Kunde die gelieferte Ware an.
8. Gewährleistung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
8.2 Sofern der Kunde G-CO nicht vollständig und richtig über den zu beklebenden Untergrund informiert hat (vgl. auch Ziffer 3.5) stellen Mängel, die sich aus der Verwendung eines ungeeigneten Untergrundes ergeben, keine Sachmängel i.S.d. Gewährleistungsrecht dar.
9. Haftung
9.1 G-CO übernimmt keinerlei Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen von G-CO. Die Haftung aufgrund von G-CO übernommener Garantien und aufgrund Arglist bleibt unberührt.
9.2 Die Haftung von G-CO aus leichter Fahrlässigkeit dem Grunde nach wird außervertraglich nur insoweit übernommen, als es um die Verletzung von Pflichten geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sog. Kardinalpflichten). Sofern es um die Verletzung derartiger vertragswesentlicher Pflichten geht, ist die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Gewinn und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.
9.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.4 Nicht zu den Aufgaben von G-CO gehört die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts. G-CO wird aber den Kunden rechtzeitig auf für G-CO erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung der in Auftrag gegebenen Werbemaßnahmen hinweisen. Besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung der Werbemaßnahme, so haftet G-CO nicht für daraus resultierende Schäden, Nachteile und Risiken. Der Kunde stellt insoweit G-CO von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
10. Übertragung von Nutzungsrechten
10.1 Dem Kunden wird – sofern nicht ausnahmsweise ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – hinsichtlich aller freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnisse von G-CO das nicht ausschließliche, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt.
10.2 Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch G-CO. Ausgenommen hiervon ist die Abtretung oder Lizenzierung an Tochter-Gesellschaften oder verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns.
10.3 Soweit im jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart ist, ist es G-CO gestattet, die Arbeitsergebnisse oder Teile hiervon und/oder jeweils ein Belegexemplar der Arbeit zu behalten und zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung des Projektauftrages – unentgeltlich zu nutzen. Insbesondere darf G-CO den Kunden als Referenz auf seiner Internetseite, auf Social Media Portalen oder in seinen Prospekten nennen und künftigen Kunden überlassene Belegexemplare zeigen.
11. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen
11.1 G-CO verpflichtet sich, sämtliche, für den Kunden hergestellte Arbeitsergebnisse, wie Berichte, Druckunterlagen und Konzepte ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von 1 Jahr, beginnend mit der Beendigung des jeweiligen Projekts, sachgemäß aufzubewahren und dem Kunden während dieser Aufbewahrungsfrist auf Wunsch auszuhändigen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen Anforderung ausgehändigt. Andernfalls hat G-CO das Recht, diese zu vernichten. Sofern der Kunde eine Aufbewahrung über diese Frist hinaus wünscht, erfolgt dies auf seine Kosten. Gegebenenfalls anfallende Kosten für den Abtransport und/oder die Vernichtung sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten und erforderliche Versicherungen trägt der Kunde.
11.2 Die Aufbewahrungspflicht nach 11.1 gilt nicht für solche Unterlagen, die nicht mehr benötigt werden, wie Skizzen und Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches. Diese kann G-CO sofort vernichten.
11.3 Eine Archivierung von digitalen Daten durch G-CO findet nur statt, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde. In diesem Fall kann der Kunde die Herausgabe dieser Daten jederzeit während der Vertragsdauer verlangen. Im Übrigen werden diese bei Ende des Vertrages herausgegeben.
11.4 Die Herausgabe von Daten hat durch Übergabe eines Daten enthaltenden üblichen Datenträgers zu erfolgen, dass der Kunde in die Lage versetzt wird, die Daten künftig selbst bearbeiten und aktualisieren zu können.
12. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangende Informationen, die nicht zur Weitergabe an unbefugte Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie werden Angestellte und Dritte, die solche Informationen und Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des jeweiligen Projektauftrages hinaus.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Zwischen den Parteien wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz von G-CO vereinbart, wenn
• Der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
• der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder
• sder Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat.
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:
Olkan Simgar
Ihre Betroffenenrechte
Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
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Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,
Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
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Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung.
Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken.
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt.
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